Steuervorteile
Der deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Stiftungsgründungen und Spenden erleichert. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben zusätzliche Erleicherterungen durchgesetzt.
Nach dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements" können Stifter künftig eine Million Euro, verteilt auf zehn Jahre, zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug geltend machen.
Wenn nun ein Steuerbürger eine Stiftung mit einem Kapital von Euro 100.000 gründet und er einen Steuersatz von 40% hat, dann bekommt er vom Finanzamt Euro 40.000 zurück.
Außerdem sind die Zinseinnahmen ab Stiftungsgründung einkommensteuerfrei.